Beginnt mit Mohammed bin Salman (MBS), dem Kronprinzen und De-facto-Herrscher von Saudi-Arabien ein neues Zeitalter des Islams?
In einem Interview von Arabia News vom 27. April 2021 sagte MBS, dass nur das von den islamischen Traditionen Gültigkeit hat, was im Koran verwurzelt ist. Er sagte „We are only obliged to implement stipulations that are clearly stated in the Quran.“ (1:25). „Wir sind nur verpflichtet, Bestimmungen umzusetzen, die im Koran klar stehen.“ Es hält auch fest, dass es korrekte Hadithen und schwache gibt (2:00). Wobei es nur wenige starke Hadithen gibt (2:20), die auch bindend sind. Weiter sagt er (3:47): „So, there should be no punishment related to religious matter except when there is clear Quranic stipulation, and this penalty will be implemented based on the way that the Prophet applied it.“ „Also, es sollte keine Bestrafung in Bezug auf religiöse Angelegenheiten geben, außer wenn es klare Quran-Bestimmungen gibt, und diese Strafe basierend auf der Art und Weise durchgeführt wird, wie der Prophet sie angewendet hat.“ Also eine Verordnung muss im Koran stehen und vom Mohammed selbst angewandt worden sein.
Salman möchte sein Land für internationale Beziehungen und den Anschluss an die Wissenschaft öffnen.
Als Vertreter des Ursprungslandes des Islams, hat seine Umsetzung des Islams Vorbildcharakter auf andere Länder. Ob andere Rechtsschulen seine Meinung teilen und übernehmen, ist offen.
Denn aus seiner Haltung ergeben sich viele Fragen.
So sind die fünf Säulen des Islams nicht im Koran beschrieben und nur ansatzweise im Koran vorhanden. Obwohl in Sure 5, der Tisch steht: «Heute habe Ich eure Glaubenslehre für euch vollendet und Meine Gnade an euch erfüllt und euch den Islam zum Bekenntnis erwählt.“ Viele Lehren stammen aber aus den Hadithen und Traditionen.
Ein weiteres Problem ist, welcher der 30 anerkannten arabischen Versionen vom Koran, der von Mohammed war.
Dr. Shady Nasser spricht von fünf kanonischen Koranversionen.
Uthmans 652 erstellt einen Koran und vernichtet die anderen Rasm-Texte.
Abu Bakr Ibn Mujāhid (936) wählte aus den wieder neuen existierenden Varianten 7 Versionen als authentisch aus.
1194 erklärt Al Shatibi 14 Lesevarianten zusätzlich zu den 7 Varianten als verbindlich. Somit sind es nun 21 arabische Koran-Versionen.
Al-Jazari fügt weitere 9 Korane hinzu (3 Haupt und 6 Lesearten). Das ergibt nun 30 arabische Versionen.
1924 wählt Muḥammad Ḫalaf al-Ḥusainī die Hafs-Variante als Grundlage für die al-Azhar-Universität Ägypten. Sie ist in einem irakischen Dialekt geschrieben und war im Osmanischen Reich populär.
Auch enthalten ältere Handschriften nicht alle Suren. Auch sind alte muslimische Inschriften nicht im heutigen Koran zu finden.
Saudische Webseiten forderten 2020 zur Überarbeitung des Korans auf. Schreibfehler im Koran sollen geändert werden und die religiösen Texte im Licht der Moderne angepasst werden. Es soll 2.500 Rechtschreib- und Grammatikfehler im Koran geben. weiterlesen